HOFFMANN MEDIENPRODUKTION
Professionelle Lösungen für TV und Social-Media
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Fabian Hoffmann – Hoffmann Medienproduktion
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Fabian Hoffmann, Am Fuchsbau 8, 27793 Wildeshausen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Medienproduktion, insbesondere in den Bereichen [z. B. Video-, Audio- oder Bildproduktion, je nach deinem genauen Angebot].
(2) Umfang, Inhalt und Ziel der Leistungen werden individuell im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden zustande.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreicheren Projekten angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögert sich die Durchführung des Projekts aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen einfache Nutzungsrechte ein, soweit dies zur vereinbarten Nutzung erforderlich ist.
(2) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Nutzung über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Abnahme
(1) Arbeitsergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe nicht schriftlich beanstandet.
(2) Geringfügige Mängel, die die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

