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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Fabian Hoffmann – Hoffmann Medienproduktion

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Fabian Hoffmann, Am Fuchsbau 8, 27793 Wildeshausen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Medienproduktion, insbesondere Video-, Audio- und Bildproduktionen sowie damit verbundene Beratungs-, Schnitt-, Postproduktions- und Veröffentlichungsleistungen.
(2) Umfang, Inhalt, Spezifikationen, Leistungsfristen und Zielsetzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Vertrag.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden zustande.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Reisekosten, Zusatzleistungen, Fremdleistungen (z. B. Studio-, Lizenz- oder Materialkosten) sowie Mehraufwände aufgrund von Änderungen werden gesondert vergütet.

§ 5 Leistungsabnahme
(1) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in vereinbarter Qualität zur Verfügung.
(2) Verzögert sich das Projekt durch ausbleibende Mitwirkung oder Freigaben des Kunden, verlängern sich Fristen entsprechend.
(3) Nachträgliche Änderungswünsche („Change Requests“) gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach Aufwand vergütet, sofern nicht anders vereinbart.

§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen einfache Nutzungsrechte ein, soweit dies zur vereinbarten Nutzung erforderlich ist.
(2) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Nutzung über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.

§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 9 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Ausfälle von Infrastruktur, Krieg, behördliche Maßnahmen, Pandemien sowie Ausfälle von Drittplattformen wie Hosting- oder Streaming-Diensten.

§ 10 Geheimhaltung / Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Vertrags zugänglich werden, geheim zu halten.
(2) Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle eine Regelung, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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